FERNSEHEN ÜBER KABEL / SAT

Ihr TV-Empfang via Kabelanschluss oder SAT-Anlage wird über die Nebenkosten abgerechnet?

Dann erfordert eine Änderung des Telekommunikationsgesetzes Ihr Handeln!

Vorab das Wichtigste:

Ab dem 01.07.2024 müssen Sie selbst einen Vertrag mit einem Kabel- oder SAT-Anbieter abschließen,
wenn Sie weiterhin Fernsehprogramme über diese Wege empfangen möchten.


Hier sind einige häufig gestellte Fragen und ihre Antworten zu diesem Thema kompakt zusammengefasst.


Bitte beachten Sie:
Diese Informationen gelten nur für den Fall, dass Ihr Kabelanschluss oder Ihre SAT-Anlage bisher über die Nebenkosten abgerechnet wurde.

Warum muss ich handeln?
Das Telekommunikationsgesetz wird zum 01.07.2024 geändert, wodurch das bisherige Nebenkostenprivileg entfällt. Dieses Privileg erlaubt es Vermietern, Sammelverträge mit Kabel- oder SAT-Anbietern abzuschließen und die Kosten auf die Mieter umzulegen. Diese Praxis ist nur noch bis zum 30.06.2024 erlaubt.

Für Sie bedeutet das: Wenn Sie weiterhin TV-Programme über Kabelanschluss oder SAT-Anlage empfangen möchten, müssen Sie selbst einen Vertrag mit einem Anbieter abschließen.


Was passiert, wenn ich nichts unternehme?
Wenn Sie ab dem 01.07.2024 keinen Vertrag mit einem Kabel- oder SAT-Anbieter abgeschlossen haben, können Sie in Ihrer Wohnung kein TV-Signal mehr empfangen. Da die Kosten bisher über die Nebenkosten abgerechnet wurden, ist dies durch die Gesetzesänderung nicht mehr möglich.

Was ist die „TKG-Novelle“ und betrifft sie mich?

Die „TKG-Novelle“ betrifft Sie nur, wenn Ihr Kabelanschluss oder Ihre SAT-Anlage bisher über Nebenkosten abgerechnet wurde.
Ab dem 01.07.2024 ist diese Kostenverteilung nicht mehr erlaubt, und Ihr TV-Empfang über Kabelanschluss oder SAT-Anlage wird automatisch beendet.
Wenn Sie weiterhin TV-Programme über Kabelanschluss oder SAT-Anlage empfangen möchten, müssen Sie selbst einen Vertrag mit einem Anbieter abschließen.

Welche Auswirkungen hat das auf die Nebenkosten?
Da die Kosten nicht mehr umgelegt werden dürfen, entfällt diese Position in Ihren Nebenkosten ab der Umstellung.

Wann muss ich einen eigenen Vertrag abschließen?
Es liegt ganz bei Ihnen, ob Sie einen eigenen Vertrag mit einem Anbieter abschließen möchten oder nicht. Wenn Sie jedoch ab dem 01.07.2024 weiterhin TV-Programme über Kabelanschluss oder SAT-Anlage empfangen möchten, müssen Sie einen eigenen Vertrag abschließen. Um reibungslose Abläufe zu gewährleisten, empfehlen wir Ihnen, bereits jetzt nach einem Anbieter zu suchen.

Kann ich den bisherigen Vertrag nicht einfach behalten?
Nein, das ist nicht möglich. Der bisherige Vertrag wurde im Rahmen eines Sammelvertrags abgerechnet und endet automatisch. Sie müssen einen eigenen Vertrag abschließen.

Wo kann ich einen eigenen Vertrag abschließen?
Die gängigen Anbieter wie Vodafone oder Pyur bieten Verfügbarkeitschecks auf ihren Websites an. Dort können Sie überprüfen, welches Angebot für Sie verfügbar ist. Bitte beachten Sie, dass wir keinen Einfluss auf die Verfügbarkeit haben und keine Garantie für den Vertragsabschluss geben können.

Welche Alternativen gibt es?

  • DVB-T2 HD: Fernsehen über die Antenne
  • IPTV: Fernsehempfang per Internet oder Streamingdienst
  • Satellit: Senderempfang über eine private Satellitenanlage


Darf ich selbst eine SAT-Anlage installieren?
Sie benötigen eine schriftliche Erlaubnis der Hausverwaltung, um eine Parabolantenne anzubringen. Die Kosten tragen Sie, und die Hausverwaltung kann den Standort festlegen.

Ändert sich der Preis für die TV-Versorgung?
Der Preis hängt vom Anbieter und der gewählten Leistung ab. Wir haben keinen Einfluss auf die Preisgestaltung der Anbieter.

Muss ich die bisherige TV-Versorgung kündigen?
Nein, der bisherige Vertrag endet automatisch.

Muss ich zu Hause sein oder Einstellungen am Fernseher vornehmen?
Die Umstellung erfolgt automatisch, Sie müssen nicht zu Hause sein oder Einstellungen vornehmen.

Betrifft die Umstellung auch mein HD-Paket?
Ja, Sie müssen einen eigenen Vertrag abschließen, wenn Sie Ihr HD-Paket weiterhin nutzen möchten.

Hat die „TKG-Novelle“ Auswirkungen auf den Rundfunkbeitrag?
Nein, der Rundfunkbeitrag ist unabhängig von dieser Änderung.